Aktuell
Mitarbeiterbefragung im Qualitätsmanagement
Verbesserungen im laufenden Praxisbetrieb sind ohne das Engagement der Mitarbeiter nicht zu realisieren. Deshalb kommt der Mitarbeiterbefragung ein hoher Stellenwert innerhalb eines praxisinternen Qualitätsmanagements zu. Aber worauf kommt es an?
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Arztpraxis: Zahlt sich Qualität aus?
Unter Qualitätsmanagement versteht man die systematische Ausrichtung und Steuerung aller Aktivitäten eines Unternehmens auf die Qualität, also auf das Erfüllen von Patientenwünschen.
Mehr zum Thema Qualität in der Arztpraxis
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KBV plant Ärzte-TÜV
Patienten sollen künftig schon am Praxisschild erkennen können, ob ihr Arzt auch wirklich gute Leistung abliefert. Das zumindest plant die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). In etwa zwei Jahren will der Ärzteverband das Deutsche Gesundheitssiegel für Ärzte einführen. „Das kommt bei allen Ärzten aufs Praxisschild, die nachweislich gute Qualität anbieten. Der Versicherte soll erkennen: Das ist eine geprüfte Praxis, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler in einem Zeitungsinterview.
Mehr zum Thema Gesundheitssiegel
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Qualitätsmanagement in der Arztpraxis – gesetzliche Rahmenbedingungen
Mit der Änderung des Sozialgesetzbuch V (SGB V) wurde zum 1.1.2004 die Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Eine entscheidende Neuerung für Ärzte stellt die Pflicht zur Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements dar.
Rahmenbedingungen zum Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
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Qualitätsmanagement wird für Ärzte verpflichtend
An der Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM) bei Vertragsärzten, medizinischen Versorgungszentren und zugelassenen Krankenhäusern führt kein Weg vorbei. Bereits 2004 hat der Gesetzgeber das Sozialgesetzbuch V (SGB V) geändert und somit die Grundlage für eine verpflichtende Qualitätssicherung in der Arztpraxis geschaffen. Zudem hat der gemeinsame Bundesausschuss im Oktober 2005 eine Qualitätsmanagement-Richtlinie zur vertragsärztlichen Versorgung erlassen, die am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist.
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