Qualitätsmanagement wird für Ärzte verpflichtend

An der Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM) bei Vertragsärzten, medizinischen Versorgungszentren und zugelassenen Krankenhäusern führt kein Weg vorbei. Bereits 2004 hat der Gesetzgeber das Sozialgesetzbuch V (SGB V) geändert und somit die Grundlage für eine verpflichtende Qualitätssicherung in der Arztpraxis geschaffen. Zudem hat der gemeinsame Bundesausschuss im Oktober 2005 eine Qualitätsmanagement-Richtlinie zur vertragsärztlichen Versorgung erlassen, die am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist.

Als Übergangsfrist für die Einführung eines praxisinternen QM-Systems ist eine Frist von vier Jahren nach In-Kraft-Treten dieser Richtlinie vorgesehen. Demnach haben Ärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren noch bis 2010 Zeit, um die Vorgaben zu erfüllen. Allerdings ist es ratsam, sich rechtzeitig zu informieren und für ein QM-System zu entscheiden. Denn in der Einführungsphase kann es durchaus zu Störungen des Praxisbetriebes kommen, vor allem, wenn ein solcher Eingriff in bisherige Arbeitsprozesse unter Zeitdruck geschieht.

Den Praxisbetreibern steht es frei, ein eigenes Qualitätsmanagementsystem zu entwickeln oder auf bekannte Vorbilder aus der Wirtschaft zurückzugreifen. Außerdem bieten verschiedene Ärzteorganisationen spezielle Konzepte an. Informationen zu den gesätzlichen Rahmenbedingungen bieten beispielsweise die Bundesärztekammer oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Zertifizierung nicht notwendig

Ein System zur Qualitätsmanagement in vertragsärztlichen Praxen einzuführen, ist obligatorisch, eine zusätzliche Zertifizierung im Sinne der §§ 135a Abs. 2 und 136a (SGB V) ist dagegen nicht notwendig. Doch obwohl Zertifizierung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, macht sie aus Marketinggesichtspunkten durchaus Sinn.

Die KBV beispielsweise plant in etwa zwei Jahren ein Qualitätssiegel für Ärzte einzuführen. Ziel ist es, dass der Patient bereits am Praxisschild erkennen kann, ob der Arzt gute Arbeit abliefert. Aus Patientensicht kann ein solches Qualitätssiegel ausschlaggebend für die Arztwahl werden. Wer sich rechtzeitig zertifizieren lässt, schafft sich so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber zögerlichen Kollegen. Derzeit haben laut KBV-Homepage bereits 31 Ärzte und Psychotherapeuten den Schritt gewagt.

Haben Sie Fragen zum Thema Qualitätsmanagement oder Zertifizierung, dann schreiben Sie uns eine Email an info@ifsec.de oder rufen an unter: 0355-4779070. Wir beraten Sie gerne.

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