Förderung von Beratungsleistungen für Qualitätsmanagement
Beratungsleistungen für Praxen zum Thema QM sind förderungsfähig.
Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 % maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % maximal 1.500 Euro.
Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Weitere Informationen unter www.bafa.de
Voraussetzungen:
Eine Zertifizierung ist nicht zwingend Voraussetzung für die Förderung. Der Antrag erfolgt nach abgeschlossener Beratung, allerdings spätestens 3 Monate danach.
Die Beantragung erfolgt über das im Internet aufzurufende Formular, das anschließend ausgedruckt und unterschrieben an die „Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes“ geschickt wird, zusammen mit:
- Der Rechnung des Beratungsunternehmens
- Dem Kontoauszug über die erfolgte Zahlung des Betrages
- Einem allgemeinen Beratungsbericht, der mindestens enthält:
- Einen 3-4-seitigen Bericht über die Praxis als solche mit einer IST-Analyse und den Verbesserungspotentialen durch QM (in der Regel durch den Berater zu erstellen)
- Das Inhaltsverzeichnis des im Rahmen der Beratung entstandenen bzw. ausgearbeiteten
Qualitätsmanagementhandbuches der PraxisInformationen und Online-Antrag:
www.leitstelle.org
