Förderung von Beratungsleistungen für Qualitätsmanagement

Beratungsleistungen für Praxen zum Thema QM sind förderungsfähig. Der Höchstzuschuss beträgt 40% der Beratungskosten, im Höchstfall 1.500 Euro.
Zurzeit ist die Förderung befristet bis zum 30.06.2008! Bis dahin muss die Beratungsleistung abgeschlossen sein, die Anträge werden bis zum 30.09.2008 angenommen.

Voraussetzungen:

Eine Zertifizierung ist nicht zwingend Voraussetzung für die Förderung. Der Antrag erfolgt nach abgeschlossener Beratung, allerdings spätestens 3 Monate danach.
Die Beantragung erfolgt über das im Internet aufzurufende Formular, das anschließend ausgedruckt und unterschrieben an die „Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes“ geschickt wird, zusammen mit:

Qualitätsmanagementhandbuches der PraxisInformationen und Online-Antrag:
link www.leitstelle.org

 

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