Förderung von Beratungsleistungen für Qualitätsmanagement
Beratungsleistungen für Praxen zum Thema QM sind förderungsfähig. Der Höchstzuschuss beträgt 40% der Beratungskosten, im Höchstfall 1.500 Euro.
Zurzeit ist die Förderung befristet bis zum 30.06.2008! Bis dahin muss die Beratungsleistung abgeschlossen sein, die Anträge werden bis zum 30.09.2008 angenommen.
Voraussetzungen:
Eine Zertifizierung ist nicht zwingend Voraussetzung für die Förderung. Der Antrag erfolgt nach abgeschlossener Beratung, allerdings spätestens 3 Monate danach.
Die Beantragung erfolgt über das im Internet aufzurufende Formular, das anschließend ausgedruckt und unterschrieben an die „Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes“ geschickt wird, zusammen mit:
- Der Rechnung des Beratungsunternehmens
- Dem Kontoauszug über die erfolgte Zahlung des Betrages
- Einem allgemeinen Beratungsbericht, der mindestens enthält:
- Einen 3-4-seitigen Bericht über die Praxis als solche mit einer IST-Analyse und den Verbesserungspotentialen durch QM (in der Regel durch den Berater zu erstellen)
- Das Inhaltsverzeichnis des im Rahmen der Beratung entstandenen bzw. ausgearbeiteten
Qualitätsmanagementhandbuches der PraxisInformationen und Online-Antrag:
www.leitstelle.org
